Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
835.200 CH-BS

§ 2 Gesetz betreffend den Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit - Verhältnis zu den Massnahmen des Bundes

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Gesetz betreffend den Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit · Verhältnis zu den Massnahmen des Bundes

1. Der Einsatz von Mitteln aus dem Fonds ergänzt die Leistungen aus dem Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung gemäss Bundesrecht.

← § 1 Gesetz betreffend den Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Zweck § 3 Gesetz betreffend den Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →