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834.410 KVOCVO CH-BS

§ 31 Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (KVO) - Wirksamkeit

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 31 KVO · Wirksamkeit

1. Diese Verordnung ist zu publizieren. Sie wird auf den 1. Januar 2009 wirksam.

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