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834.410 KVOCVO CH-BS

§ 3 Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (KVO) - Grundlagen zur Bedarfsermittlung

Spitäler und andere Einrichtungen
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§ 3 KVO · Grundlagen zur Bedarfsermittlung

1. Das Gesundheitsdepartement ermittelt die Grundlagen zur Festlegung einer bedarfsgerechten Spitalversorgung und zur Festlegung des Bedarfs an Pflegebetten.

2. Es berücksichtigt dabei die Bestrebungen nach einer regionalen und interkantonalen Zusammenarbeit.

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