Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
834.410 KVOCVO CH-BS

§ 25 Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (KVO) - Auszahlung der Beiträge an die Krankenversicherungsprämien

Kantonale Beiträge an die Krankenversicherungsprämien - Auszahlung der Beiträge an die Krankenversicherungsprämien
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (43 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 25 KVO · Auszahlung der Beiträge an die Krankenversicherungsprämien

1. Die Auszahlung der Beiträge an die Krankenversicherungsprämien erfolgt an die Krankenversicherer.

2. ...

← § 24 KVO Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (KVO) - Zuständige Departemente § 26 KVO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →