§ 59 Gesetz über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (GKV) - Öffentliche Krankenkasse des Kantons Basel-Stadt[[1]](#articletitle_text_fn_116669_2_1_c)
§ 59 GKV · Öffentliche Krankenkasse des Kantons Basel-Stadt[[1]](#articletitle_text_fn_116669_2_1_c)
1. Die ÖKK Basel ist Rechtsnachfolgerin der gemäss Gesetz vom 11. November 1943 errichteten Öffentlichen Krankenkasse des Kantons Basel-Stadt.
2. Bis zur Wirksamkeit der Statuten und Leistungsreglemente des ÖKK-Verwaltungsrates werden nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die Versicherungsleistungen gemäss bisherigem Recht ausgerichtet.
3. Die Rechte der in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis stehenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der ÖKK Basel-Stadt gegenüber dem Kanton und dessen Pensionskasse bleiben gewahrt. Bei Schliessung der Kasse verpflichtet sich der Kanton, das Personal der ÖKK nicht schlechter zu stellen, als bei vergleichbaren öffentlichrechtlichen Arbeitsverhältnissen.
4. Die Bilanz der ÖKK Basel-Stadt wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes als Eröffnungsbilanz der ÖKK Basel bereinigt, durch
a) Äufnung der bundesrechtlich erforderlichen ordentlichen Reserven;
b) Äufnung eines freiwilligen Schwankungsfonds der Krankenpflegeversicherung von zwanzig Millionen Franken;
c) Reduktion der bisherigen freien Reserven aus Krankengeld- und Zusatzversicherungen auf fünfzehn Millionen Franken.
5. Der Finanzierungsbedarf der ÖKK Basel bemisst sich für das Jahr 1991 (Basisjahr gemäss § 36 dieses Gesetzes) auf 73,5 Millionen Franken.
6. Am 1. Januar 2004 geltende Subventionsverträge sind von der Aufhebung der Bestimmungen über die Risiko- und Betriebsbeiträge nicht berührt. Von 2007-2012 werden die Risikobeiträge an die ÖKK in folgenden Schritten auf Null abgebaut
Risikobeitrag
2007 = 80% der gesamten Risikobeiträge für das Jahr 2006
2008 = 70% der gesamten Risikobeiträge für das Jahr 2006
2009 = 60% der gesamten Risikobeiträge für das Jahr 2006
2010 = 50% der gesamten Risikobeiträge für das Jahr 2006
2011 = 40% der gesamten Risikobeiträge für das Jahr 2006
2012 = 20% der gesamten Risikobeiträge für das Jahr 2006
2013 0