834.400
GKV
CH-BS
§ 23 Gesetz über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (GKV) - Verrechnung
Einkommensabhängige Prämienbeiträge
§ 23 GKV · Verrechnung
1. Rückforderungen aus den Bereichen Prämienverbilligung und Ergänzungsleistung können mit fälligen Prämienbeiträgen verrechnet werden.