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834.400 GKV CH-BS

§ 18 Gesetz über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (GKV) - Anrechenbares Einkommen

Einkommensabhängige Prämienbeiträge
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§ 18 GKV · Anrechenbares Einkommen

1. Die Berechnung des massgeblichen Einkommens der massgeblichen wirtschaftlichen Haushaltseinheit richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen vom 25. Juni 2008 (Harmonisierungsgesetz Sozialleistungen).

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