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833.100 CH-BS

§ 27 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel - Erstmaliger Leistungsauftrag

Übergangsbestimmungen
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§ 27 BVG- und Stiftungsaufsichtsvertrag · Erstmaliger Leistungsauftrag

1. Der BSABB wird erstmals ab 1. Januar 2012 ein Leistungsauftrag erteilt.

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