833.100
CH-BS
§ 27 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel - Erstmaliger Leistungsauftrag
Übergangsbestimmungen
§ 27 BVG- und Stiftungsaufsichtsvertrag · Erstmaliger Leistungsauftrag
1. Der BSABB wird erstmals ab 1. Januar 2012 ein Leistungsauftrag erteilt.