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833.100 CH-BS

§ 21 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel - Steuerfreiheit

Finanz- und Rechnungswesen
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§ 21 BVG- und Stiftungsaufsichtsvertrag · Steuerfreiheit

1. Die BSABB ist in den Vertragskantonen von allen kantonalen und kommunalen Steuern befreit.

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