833.100
CH-BS
§ 10 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel - Revisionsstelle
Organisation und Zuständigkeiten
§ 10 BVG- und Stiftungsaufsichtsvertrag · Revisionsstelle
1. Die Revisionsstelle prüft jährlich die Jahresrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Revisionsgrundsätzen.
2. Sie erstattet dem Verwaltungsrat Bericht und Antrag.