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§ 10 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel - Revisionsstelle

Organisation und Zuständigkeiten
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§ 10 BVG- und Stiftungsaufsichtsvertrag · Revisionsstelle

1. Die Revisionsstelle prüft jährlich die Jahresrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Revisionsgrundsätzen.

2. Sie erstattet dem Verwaltungsrat Bericht und Antrag.

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