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§ 8 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Einwohnergemeinde Bettingen betreffend den Vollzug im Bereich Ergänzungsleistungen und Beihilfen bei Personen mit Wohnsitz in Bettingen - Datenschutz

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§ 8 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Einwohnergemeinde Bettingen betreffend den Vollzug im Bereich Ergänzungsleistungen und Beihilfen bei Personen mit Wohnsitz in Bettingen · Datenschutz

1. Dem Schutz der persönlichen Daten der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen und Beihilfen ist besondere Sorgfalt zu widmen (Bundesgesetz über den Datenschutz [DSG] vom 19. Juni 1992; kantonales Gesetz über die Information und den Datenschutz [Informations- und Datenschutzgesetz, IDG] vom 9. Juni 2010).

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