§ 7 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Einwohnergemeinde Bettingen betreffend den Vollzug im Bereich Ergänzungsleistungen und Beihilfen bei Personen mit Wohnsitz in Bettingen - Kosten und Finanzierung
§ 7 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Einwohnergemeinde Bettingen betreffend den Vollzug im Bereich Ergänzungsleistungen und Beihilfen bei Personen mit Wohnsitz in Bettingen · Kosten und Finanzierung
1. Zur Deckung der Verwaltungskosten des ASB für die Durchführung der Aufgaben gemäss § 4 entrichtet die Gemeinde Bettingen eine Fallpauschale pro aktiven Fall und Kalenderjahr. Diese berechnet sich nach den Vollkosten und beträgt für das erste Vertragsjahr 609 Franken. Die Fallpauschale wird per 1. Januar 2022 überprüft und an die ausgewiesenen Durchführungskosten des ASB angepasst. Über die definitive Festlegung der Fallpauschale sowie allfällige zukünftigen Anpassungen verständigen sich das ASB und die Gemeindeverwaltung Bettingen direkt.
2. Das ASB rechnet jährlich mit der Gemeinde Bettingen ab. Massgebend für die Fallzahlen ist die Anzahl im EL-Register des Bundes erfassten Geschäftsfälle im Monat Mai des betreffenden Kalenderjahres mit Wohnsitz in der Gemeinde Bettingen.