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§ 5 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Einwohnergemeinde Bettingen betreffend den Vollzug im Bereich Ergänzungsleistungen und Beihilfen bei Personen mit Wohnsitz in Bettingen

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§ 5 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Einwohnergemeinde Bettingen betreffend den Vollzug im Bereich Ergänzungsleistungen und Beihilfen bei Personen mit Wohnsitz in Bettingen

1. Die zu übergebenden Dossiers in elektronischer Form werden mit den dazu gehörenden Originalunterlagen in Papierform bis spätestens am 31. Dezember 2020 an das ASB übergeben. Die Details zur Übergabe regeln die beiden Dienststellen untereinander.

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