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§ 3 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Einwohnergemeinde Bettingen betreffend den Vollzug im Bereich Ergänzungsleistungen und Beihilfen bei Personen mit Wohnsitz in Bettingen - Durchführung durch das ASB

Eingliederung in das ASB
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§ 3 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Einwohnergemeinde Bettingen betreffend den Vollzug im Bereich Ergänzungsleistungen und Beihilfen bei Personen mit Wohnsitz in Bettingen · Durchführung durch das ASB

1. Die Gemeinde Bettingen überträgt dem ASB alle ihre hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Anmeldung, Beratung, Anspruchsermittlung, wirtschaftlichen Überprüfung, Dokumentation und Archivierung im Zusammenhang mit den Ergänzungsleistungen und Beihilfen zur AHV und IV bei Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Bettingen.

2. Das ASB berichtet der Gemeinde Bettingen jährlich über die Fallzahlen, die erbrachten Leistungen, das Qualitätsmanagement und die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Durchführung der Ergänzungsleistungen und Beihilfen für Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Bettingen.

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