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832.720 PAIKBV CH-BS

§ 14 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (KBV) - Kosten für die ambulante Pflege zu Hause

Kosten für Ärztin oder Arzt, Zahnärztin oder Zahnarzt, Arznei, Pflege und Betreuung
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§ 14 KBV · Kosten für die ambulante Pflege zu Hause

1. Als Pflege gelten alle Leistungen gemäss Art. 7 Abs. 2 KLV.

a) * ...

b) * ...

c) * ...

2. Vergütet an die Kosten für Leistungen gemäss Abs. 1 wird nur der Eigenbeitrag nach Art. 25a Abs. 5 KVG, soweit dieser von der versicherten Person zu tragen ist.

3. ...

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