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§ 14a Verordnung betreffend Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (VELG)

Berechnungsgrundlagen - Beiträge an die Kosten des Umweltschutzabonnementes
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§ 14a VELG

1. Die Beiträge an die Kosten des Umweltschutzabonnementes gemäss § 25a EG/ELG werden einmal jährlich in Form einer Teilrückerstattung ausgerichtet. Die Zahlung erfolgt aufgrund der von den Berechtigten im vergangenen Jahr gekauften Umweltschutzabonnemente.

2. Der Beitrag an das Monatsabonnement beträgt Fr. 6.

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