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832.200 CH-BS

§ 12 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Schlussbestimmungen
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§ 12 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

1. Durch dieses Gesetz werden das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 21. Oktober 1948 und das Reglement über die Organisation der Ausgleichskasse Basel-Stadt vom 26. März 1949 aufgehoben.

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