820.100
CH-BS
§ 8 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen - Nachforderung und Rückerstattung von Familienzulagen Selbstständigerwerbender
Familienzulagen für Erwerbstätige
§ 8 Familienzulagengesetz, EG FamZG · Nachforderung und Rückerstattung von Familienzulagen Selbstständigerwerbender
1. Auf Nachforderung und Rückerstattung von Familienzulagen Selbstständigerwerbender ist Art. 1 FamZG anwendbar.