820.100
CH-BS
§ 7 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen - Beginn und Ende der Anspruchsberechtigung Selbstständigerwerbender
Familienzulagen für Erwerbstätige
§ 7 Familienzulagengesetz, EG FamZG · Beginn und Ende der Anspruchsberechtigung Selbstständigerwerbender
1. Der Anspruch Selbstständigerwerbender auf Familienzulagen richtet sich nach Art. 13 FamZG.