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§ 14 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen - Anspruchskonkurrenz unter Nichterwerbstätigen

Familienzulagen für Nichterwerbstätige
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§ 14 Familienzulagengesetz, EG FamZG · Anspruchskonkurrenz unter Nichterwerbstätigen

1. Haben zwei Nichterwerbstätige gemäss § 12 Anspruch auf Familienzulagen, so richtet sich der vollstreckbare Anspruch nach Art. 7 Abs. 1 lit. a-f FamZG. Haben beide Nichterwerbstätigen kein AHV-pflichtiges Einkommen, besteht der vollstreckbare Anspruch bei derjenigen Person, die zuletzt AHV-pflichtiges Einkommen erzielt hat.

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