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§ 12 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen - Anspruch auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige

Familienzulagen für Nichterwerbstätige
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§ 12 Familienzulagengesetz, EG FamZG · Anspruch auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige

1. Der Anspruch auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige richtet sich nach Art. 19 FamZG sowie Art. 16 und 17 FamZV.

2. Personen gemäss § 5, welche AHV-rechtlich als erwerbstätig gelten, aber das Mindesteinkommen gemäss Art. 13 Abs. 3 FamZG nicht erreichen, haben ebenfalls Anspruch auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige.

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