Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
819.879 CH-BS

§ 13 Verordnung betreffend Härtefallprogramm für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (Covid-19-Verordnung Härtefallprogramm) - Übergangsbestimmung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 13 Covid-19-Verordnung Härtefallprogramm · Übergangsbestimmung

1. Gesuche, welche vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht wurden, werden nach dem Recht beurteilt, welches zu einem höheren Anspruch führt.

← § 12 Covid-19-Verordnung Härtefallprogramm Verordnung betreffend Härtefallprogramm für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (Covid-19-Verordnung Härtefallprogramm) - Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →