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§ 7 Verordnung über die Meldepflicht der Arbeitgeber bei bevorstehenden Entlassungen - Inkrafttreten

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§ 7 Verordnung über die Meldepflicht der Arbeitgeber bei bevorstehenden Entlassungen · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. April 1979 in Kraft.

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