819.600
CH-BS
§ 7 Verordnung über die Meldepflicht der Arbeitgeber bei bevorstehenden Entlassungen - Inkrafttreten
§ 7 Verordnung über die Meldepflicht der Arbeitgeber bei bevorstehenden Entlassungen · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. April 1979 in Kraft.