819.600
CH-BS
§ 4 Verordnung über die Meldepflicht der Arbeitgeber bei bevorstehenden Entlassungen - Inhalt der Meldungen
§ 4 Verordnung über die Meldepflicht der Arbeitgeber bei bevorstehenden Entlassungen · Inhalt der Meldungen
1. Die Meldung umfasst
1. die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer, ihre Gliederung nach Berufen sowie den Zeitpunkt der Kündigung;
2. den allfälligen Zeitplan für die Information der Belegschaft, der Betriebskommission, der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie der Öffentlichkeit;
3. eine Darstellung der vom Arbeitgeber vorgesehenen Hilfe an die Betroffenen bei der Suche nach neuen Stellen;
4. eine Namensliste der zu entlassenden Arbeitnehmer mit folgenden Angaben: Beruf, Alter, Geschlecht, Zivilstand, Wohnort, Nationalität, Anzahl der Dienstjahre, zuletzt bezogenes Gehalt, im Falle von Ausländern zusätzlich auch die Art der Arbeitsbewilligung.