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§ 7 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven - 7. Strafbestimmungen

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§ 7 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven · 7. Strafbestimmungen

1. Die unrechtmässige Erlangung einer Steuervergünstigung unterliegt den Strafbestimmungen des Steuergesetzes.

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