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§ 10 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven - 10. Änderung bisherigen Rechts

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§ 10 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven · 10. Änderung bisherigen Rechts

1. Das Gesetz betreffend die Gewährung von Steuervergütungen auf Arbeitsbeschaffungsreserven (Arbeitsbeschaffungsreservengesetz) vom 29. Mai 1952 wird wie folgt geändert und ergänzt

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