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§ 5 Gesetz betreffend die Gewährung von Steuervergütungen auf Arbeitsbeschaffungsreserven (Arbeitsbeschaffungsreservengesetz) - 3. Bei örtlich beschränkter Steuerpflicht

Umfang der zusätzlichen kantonalen Vergütung
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§ 5 Arbeitsbeschaffungsreservengesetz · 3. Bei örtlich beschränkter Steuerpflicht

1. Von den gesamten Einlagen in die Arbeitsbeschaffungsreserve wird für die Berechnung der kantonalen Vergütung nur derjenige Teil berücksichtigt, der verhältnismässig auf den im Kanton Basel-Stadt steuerbaren Anteil des Reingewinnes der einzelnen Jahre entfällt.

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