819.400
CH-BS
§ 5 Gesetz betreffend die Gewährung von Steuervergütungen auf Arbeitsbeschaffungsreserven (Arbeitsbeschaffungsreservengesetz) - 3. Bei örtlich beschränkter Steuerpflicht
Umfang der zusätzlichen kantonalen Vergütung
§ 5 Arbeitsbeschaffungsreservengesetz · 3. Bei örtlich beschränkter Steuerpflicht
1. Von den gesamten Einlagen in die Arbeitsbeschaffungsreserve wird für die Berechnung der kantonalen Vergütung nur derjenige Teil berücksichtigt, der verhältnismässig auf den im Kanton Basel-Stadt steuerbaren Anteil des Reingewinnes der einzelnen Jahre entfällt.