819.400
CH-BS
§ 4 Gesetz betreffend die Gewährung von Steuervergütungen auf Arbeitsbeschaffungsreserven (Arbeitsbeschaffungsreservengesetz) - 2. Bemessung der Vergütung
Umfang der zusätzlichen kantonalen Vergütung
§ 4 Arbeitsbeschaffungsreservengesetz · 2. Bemessung der Vergütung
1. Die zusätzliche kantonale Vergütung bemisst sich aufgrund der Reservestellungen der einzelnen Jahre nach dem für die Besteuerung des Gesamteinkommens dieser Jahre massgebenden Steuersatz, darf jedoch 20% der im Kanton Basel-Stadt bezahlten Jahressteuer nicht übersteigen.
2. Für Reservestellungen von weniger als Fr. 3'000.- im Jahr wird keine kantonale Vergütung gewährt.