Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
819.400 CH-BS

§ 2 Gesetz betreffend die Gewährung von Steuervergütungen auf Arbeitsbeschaffungsreserven (Arbeitsbeschaffungsreservengesetz)

Berechtigte Personen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Arbeitsbeschaffungsreservengesetz

1. Anspruchsberechtigt sind die steuerpflichtigen Inhaber und Teilhaber (natürliche und juristische Personen) von Geschäftsbetrieben im Kanton Basel-Stadt, denen eine Vergütung des Bundes zugesprochen worden ist, sofern zur Zeit der Entstehung des Anspruchs auf die Vergütung des Bundes die Steuerpflicht des Geschäftsbetriebes im Kanton Basel-Stadt andauert.

2. Die dannzumaligen Inhaber und Teilhaber können auch die Vergütungen beanspruchen, deren Grundlage durch Steuerzahlungen der Rechtsvorgänger gelegt worden ist.

← § 1 Arbeitsbeschaffungsreservengesetz Gesetz betreffend die Gewährung von Steuervergütungen auf Arbeitsbeschaffungsreserven (Arbeitsbeschaffungsreservengesetz) § 3 Arbeitsbeschaffungsreservengesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →