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819.179 CH-BS

§ 3 Verordnung betreffend Härtefallprogramm für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie im Jahr 2022 - Unternehmen mit einem Jahresumsatz über Fr. 5 Millionen

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§ 3 Covid-19-Verordnung Härtefallprogramm 2022 · Unternehmen mit einem Jahresumsatz über Fr. 5 Millionen

1. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über Fr. 5 Millionen gelten die Vorschriften des Bundesrechts. Die Bemessung des Unterstützungsbeitrags richtet sich nach § 6.

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