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815.150 SBVOCGJRCGG CH-BS

§ 6 Verordnung betreffend ergänzende Beiträge für die frühkindliche Förderung in Spielgruppen mit Deutschförderung (Spielgruppenbeitragsverordnung, SBV) - Schlussbestimmung

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§ 6 Spielgruppenbeitragsverordnung, SBV · Schlussbestimmung

1. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird auf Beginn des Schuljahres 2010/11 am 9. August 2010 wirksam.

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