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§ 2 Verordnung betreffend ergänzende Beiträge für die frühkindliche Förderung in Spielgruppen mit Deutschförderung (Spielgruppenbeitragsverordnung, SBV) - Höhe der Beiträge

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§ 2 Spielgruppenbeitragsverordnung, SBV · Höhe der Beiträge

1. Die Beiträge werden entsprechend der Einteilung in eine Prämiengruppe gemäss § 22 KVO je Kind und Spielgruppenhalbtag pro Monat wie folgt gewährt

Prämiengruppe | Beitrag je Kind und Spielgruppenhalbtag

--- | ---

1 | Fr. 120.00

2 | Fr. 115.00

3 | Fr. 110.00

4 | Fr. 105.00

5 | Fr. 100.00

6 | Fr. 95.00

7 | Fr. 90.00

8 | Fr. 85.00

9 | Fr. 80.00

10 | Fr. 75.00

11 | Fr. 70.00

12 | Fr. 65.00

13 | Fr. 60.00

14 | Fr. 55.00

15 | Fr. 50.00

16 | Fr. 45.00

17 | Fr. 40.00

18 | Fr. 35.00

19 | Fr. 30.00

20 | Fr. 25.00

21 | Fr. 20.00

22 | Fr. 15.00

2. Die Beiträge für Beziehende von Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung oder von Sozialhilfe werden gemäss der Prämiengruppe 1 gewährt.

3. ...

4. Übersteigen die Beiträge den Preis für den Spielgruppenbesuch je Kind und Spielgruppenhalbtag pro Monat, werden sie im entsprechenden Umfang gekürzt.

5. Pro Schuljahr werden maximal elf Monatsbeiträge gewährt.

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