Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
815.120 RCATBVOCGD CH-BS

§ 9 Verordnung über die Betreuungsbeiträge in Kindertagesstätten und Tagesfamilien und die Leistungen an Eltern (Tagesbetreuungsbeitragsverordnung, TBV) - Berechnung der Betreuungsbeiträge

Berechnung und Höhe der Betreuungsbeiträge - Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 Tagesbetreuungsbeitragsverordnung, TBV · Berechnung der Betreuungsbeiträge

1. Das massgebliche Einkommen nach § 6 Abs. 2 lit. e SoHaG für einen Drei- und Mehrpersonenhaushalt reduziert sich im Rahmen dieser Verordnung analog § 11 Abs. 2 der Verordnung über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen (SoHaV) vom 25. November 2008 ausgehend von einem Zweipersonenhaushalt für eine dritte Person um Fr. 10'000, für eine vierte Person um Fr. 8'000, für eine fünfte Person um Fr. 6'000 und für jede weitere Person um Fr. 4'000.

2. Bis zu einem nach Abs. 1 berechneten Einkommen von Fr. 60'000 pro Jahr berechnen sich die Betreuungsbeiträge für die Vollzeitbetreuung pro Kind und Jahr aufgrund folgender Formel

a) * bei einem Kind in Tagesbetreuung: Modellkosten - 0.04 * Einkommen gemäss Abs. 1;

b) * bei zwei Kindern in Tagesbetreuung: Modellkosten - 0.04 * Einkommen gemäss Abs. 1 * 0.8;

c) * bei drei und mehr Kindern in Tagesbetreuung

1. * bei den zwei ältesten Kindern: entsprechend lit. b,

2. * bei allen jüngeren Kindern: Modellkosten.

3. Bei einem nach Abs. 1 berechneten Einkommen über Fr. 60'000 pro Jahr berechnen sich die Betreuungsbeiträge für die Vollzeitbetreuung pro Kind und Jahr aufgrund folgender Formel

a) * bei einem Kind in Tagesbetreuung: Modellkosten + 100 - (Einkommen gemäss Abs. 1 : 1'000 - 10)²;

b) * bei zwei Kindern in Tagesbetreuung: Modellkosten + 80 - (Einkommen gemäss Abs. 1 : 1'000 - 10)² * 0.8;

c) * bei drei und mehr Kindern in Tagesbetreuung

1. * bei den zwei ältesten Kindern: entsprechend lit. b,

2. * bei allen jüngeren Kindern: Modellkosten.

4. Bei Teilzeitbetreuung reduzieren sich die Betreuungsbeiträge prozentual entsprechend dem Belegungsumfang.

5. Übersteigt der Betreuungsbeitrag den Preis des Betreuungsplatzes, wird er im entsprechenden Umfang gekürzt.

← § 8a Tagesbetreuungsbeitragsverordnung, TBV Verordnung über die Betreuungsbeiträge in Kindertagesstätten und Tagesfamilien und die Leistungen an Eltern (Tagesbetreuungsbeitragsverordnung, TBV) - Gegenstand § 10 Tagesbetreuungsbeitragsverordnung, TBV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →