815.120
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CH-BS
§ 6 Verordnung über die Betreuungsbeiträge in Kindertagesstätten und Tagesfamilien und die Leistungen an Eltern (Tagesbetreuungsbeitragsverordnung, TBV) - Mindestumfang der Betreuung
Anspruchsberechtigung
§ 6 Tagesbetreuungsbeitragsverordnung, TBV · Mindestumfang der Betreuung
1. In Kindertagesstätten bedarf es für die Gewährung von Betreuungsbeiträgen einer Mindestbelegung von
a) 40 % pro Woche bei Vorschulkindern;
b) 30 % pro Woche bei Schulkindern.
2. In Tagesfamilien bedarf es für die Gewährung von Betreuungsbeiträgen einer Mindestbelegung von
a) 9 Stunden pro Woche bei Vorschulkindern;
b) 6 Stunden pro Woche bei Schulkindern.
3. Bei einer Betreuung, die als ergänzende Hilfe zur Erziehung angeordnet oder bewilligt worden ist, kann von der Mindestbelegung abgewichen werden.