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815.120 RCATBVOCGD CH-BS

§ 3 Verordnung über die Betreuungsbeiträge in Kindertagesstätten und Tagesfamilien und die Leistungen an Eltern (Tagesbetreuungsbeitragsverordnung, TBV) - Anerkannte Aus-, Fort- oder Weiterbildung

Anspruchsberechtigung
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§ 3 Tagesbetreuungsbeitragsverordnung, TBV · Anerkannte Aus-, Fort- oder Weiterbildung

1. Anerkannt werden länger dauernde qualifizierende Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie entsprechende Kurse.

2. Die Anspruchsberechtigung bemisst sich nach Dauer und Umfang der Aus-, Fort- und Weiterbildung.

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