815.120
RCATBVOCGD
CH-BS
§ 3 Verordnung über die Betreuungsbeiträge in Kindertagesstätten und Tagesfamilien und die Leistungen an Eltern (Tagesbetreuungsbeitragsverordnung, TBV) - Anerkannte Aus-, Fort- oder Weiterbildung
Anspruchsberechtigung
§ 3 Tagesbetreuungsbeitragsverordnung, TBV · Anerkannte Aus-, Fort- oder Weiterbildung
1. Anerkannt werden länger dauernde qualifizierende Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie entsprechende Kurse.
2. Die Anspruchsberechtigung bemisst sich nach Dauer und Umfang der Aus-, Fort- und Weiterbildung.