815.110
KTVRSA
CH-BS
§ 9 Verordnung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilien - Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
Bewilligung von Kindertagesstätten und Tagesfamilien
§ 9 Kindertagesstätten- und Tagesfamilienverordnung, KTV · Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
1. Nicht bewilligungspflichtig sind
a) die Grosseltern und die Geschwister der Kinder;
b) die Geschwister der Eltern;
c) im gleichen Haushalt lebende Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner;
d) im gleichen Haushalt lebende oder im Haushalt der Eltern angestellte Personen.