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815.110 KTVRSA CH-BS

§ 9 Verordnung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilien - Ausnahmen von der Bewilligungspflicht

Bewilligung von Kindertagesstätten und Tagesfamilien
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§ 9 Kindertagesstätten- und Tagesfamilienverordnung, KTV · Ausnahmen von der Bewilligungspflicht

1. Nicht bewilligungspflichtig sind

a) die Grosseltern und die Geschwister der Kinder;

b) die Geschwister der Eltern;

c) im gleichen Haushalt lebende Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner;

d) im gleichen Haushalt lebende oder im Haushalt der Eltern angestellte Personen.

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