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815.110 KTVRSA CH-BS

§ 35 Verordnung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilien - Rechtsmittel

Rechtsmittel
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§ 35 Kindertagesstätten- und Tagesfamilienverordnung, KTV · Rechtsmittel

1. Gestützt auf diese Verordnung erlassene Verfügungen können nach den Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt (Organisationsgesetz, OG) vom 22. April 1976 bei der zuständigen Departementsvorsteherin oder dem zuständigen Departementsvorsteher angefochten werden, in den Gemeinden nach den Bestimmungen der Gemeindeordnungen bei den zuständigen Stellen der Gemeinden.

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