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815.110 KTVRSA CH-BS

§ 34 Verordnung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilien - Sanktionen

Gebühren und Sanktionen
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§ 34 Kindertagesstätten- und Tagesfamilienverordnung, KTV · Sanktionen

1. Wer Pflichten, die sich aus dieser Verordnung und aus darauf gestützten behördlichen Anordnungen ergeben, verletzt, wird vom Erziehungsdepartement mit einer Busse bis Fr. 1'000 belegt.

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