815.110
KTVRSA
CH-BS
§ 34 Verordnung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilien - Sanktionen
Gebühren und Sanktionen
§ 34 Kindertagesstätten- und Tagesfamilienverordnung, KTV · Sanktionen
1. Wer Pflichten, die sich aus dieser Verordnung und aus darauf gestützten behördlichen Anordnungen ergeben, verletzt, wird vom Erziehungsdepartement mit einer Busse bis Fr. 1'000 belegt.