815.110
KTVRSA
CH-BS
§ 32 Verordnung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilien - Förderung Berufsnachwuchs
Förderung des Angebots und der Qualität
§ 32 Kindertagesstätten- und Tagesfamilienverordnung, KTV · Förderung Berufsnachwuchs
1. Das Erziehungsdepartement kann Beiträge zur Gewinnung von Berufsnachwuchs und zum erfolgreichen Berufsbildungsabschluss gewähren.
2. Es kann Beiträge an Projekte zum Erhalt des Berufsnachwuchses gewähren.
3. Es erlässt Richtlinien über die weiteren Kriterien und die Modalitäten der Beitragsgewährung und -bemessung.