815.110
KTVRSA
CH-BS
§ 25 Verordnung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilien - Anforderungen an Tagesfamilien mit Betreuungsbeiträgen
Tagesfamilien mit Betreuungsbeiträgen und Tagesfamilienorganisationen mit Leistungsvereinbarung
§ 25 Kindertagesstätten- und Tagesfamilienverordnung, KTV · Anforderungen an Tagesfamilien mit Betreuungsbeiträgen
1. Die Anforderungen an Tagesfamilien mit Betreuungsbeiträgen werden in einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Erziehungsdepartement oder der zuständigen Stelle der Gemeinden mit einer Tagesfamilienorganisation geregelt.