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815.110 KTVRSA CH-BS

§ 25 Verordnung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilien - Anforderungen an Tagesfamilien mit Betreuungsbeiträgen

Tagesfamilien mit Betreuungsbeiträgen und Tagesfamilienorganisationen mit Leistungsvereinbarung
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§ 25 Kindertagesstätten- und Tagesfamilienverordnung, KTV · Anforderungen an Tagesfamilien mit Betreuungsbeiträgen

1. Die Anforderungen an Tagesfamilien mit Betreuungsbeiträgen werden in einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Erziehungsdepartement oder der zuständigen Stelle der Gemeinden mit einer Tagesfamilienorganisation geregelt.

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