815.110
KTVRSA
CH-BS
§ 23 Verordnung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilien - Übermittlung von finanziellen Angaben
Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen
§ 23 Kindertagesstätten- und Tagesfamilienverordnung, KTV · Übermittlung von finanziellen Angaben
1. Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen stellen der Fachstelle Tagesbetreuung auf Aufforderung die für die Überprüfung der langfristigen Finanzierung und der Modellkosten notwendigen finanziellen Angaben zur Verfügung.