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815.110 KTVRSA CH-BS

§ 14 Verordnung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilien - Bewilligungserteilung für Tagesfamilien

Bewilligung von Kindertagesstätten und Tagesfamilien
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§ 14 Kindertagesstätten- und Tagesfamilienverordnung, KTV · Bewilligungserteilung für Tagesfamilien

1. Die Bewilligung wird in der Regel auf drei Jahre befristet erteilt. Sie kann auf eine kürzere Zeit befristet erteilt werden

a) bei einer für eine Tagesmutter oder einen Tagesvater erstmaligen Bewilligung;

b) wenn sie mit Auflagen und Bedingungen verbunden wird.

2. Sie legt die maximale Anzahl der betreuten Kinder und die Altersspanne der Kinder fest.

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