815.110
KTVRSA
CH-BS
§ 11 Verordnung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilien - Bewilligungsvoraussetzungen für Tagesfamilien
Bewilligung von Kindertagesstätten und Tagesfamilien
§ 11 Kindertagesstätten- und Tagesfamilienverordnung, KTV · Bewilligungsvoraussetzungen für Tagesfamilien
1. Die Bewilligung wird erteilt, wenn ergänzend zu den Voraussetzungen von Art. 5 PAVO
a) die Tagesmutter oder der Tagesvater sowie die weiteren im Haushalt der Tagesfamilie lebenden Personen für ihre Aufgabe geeignet sind und
b) die Räumlichkeiten zur Betreuung von Kindern geeignet sind.