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§ 10 Verordnung über das Verfahren vor dem Einigungsamt als vertraglichem Schiedsgericht - 2. Kontumazialverfahren

Eröffnung des Schiedsgerichtsverfahrens; Kontumazialverfahren
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§ 10 Verordnung über das Verfahren vor dem Einigungsamt als vertraglichem Schiedsgericht · 2. Kontumazialverfahren

1. Ist die kontrollierte Firma trotz Vorladung zur Schiedsgerichtsverhandlung nicht erschienen, so findet die Verhandlung aufgrund der vorhandenen Beweismittel trotzdem statt.

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