813.400
CH-BS
§ 10 Verordnung über das Verfahren vor dem Einigungsamt als vertraglichem Schiedsgericht - 2. Kontumazialverfahren
Eröffnung des Schiedsgerichtsverfahrens; Kontumazialverfahren
§ 10 Verordnung über das Verfahren vor dem Einigungsamt als vertraglichem Schiedsgericht · 2. Kontumazialverfahren
1. Ist die kontrollierte Firma trotz Vorladung zur Schiedsgerichtsverhandlung nicht erschienen, so findet die Verhandlung aufgrund der vorhandenen Beweismittel trotzdem statt.