812.900
CH-BS
§ 4 Verordnung zum Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Verfahren und Rechtsmittel bei Sanktionen (Art. 9 EntsG)
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 4 Verordnung zum Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer · Verfahren und Rechtsmittel bei Sanktionen (Art. 9 EntsG)
1. Sanktionen gemäss Art. 9 des Bundesgesetzes werden den Parteien schriftlich in Form einer Verfügung eröffnet.
2. Die Verfügung ist zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.