812.810
CH-BS
§ 2 Verordnung zum Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten - Rechtsmittel
§ 2 Verordnung zum Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten · Rechtsmittel
1. Gegen in Anwendung dieser Verordnung ergangene Verfügungen des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) kann nach den Bestimmungen der §§ 41ff. des Organisationsgesetzes rekurriert werden.