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§ 2 Verordnung zum Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten - Rechtsmittel

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§ 2 Verordnung zum Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten · Rechtsmittel

1. Gegen in Anwendung dieser Verordnung ergangene Verfügungen des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) kann nach den Bestimmungen der §§ 41ff. des Organisationsgesetzes rekurriert werden.

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