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§ 7 Verordnung über die Organisation der Bekämpfung der Schwarzarbeit im Kanton Basel-Stadt

Organisation
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§ 7 Verordnung über die Organisation der Bekämpfung der Schwarzarbeit im Kanton Basel-Stadt

1. Das verwaltungsinterne Rekursverfahren richtet sich nach dem Organisationsgesetz und dem Gesetz über die Verwaltungsgebühren.

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