812.600
CH-BS
§ 1 Verordnung über die Organisation der Bekämpfung der Schwarzarbeit im Kanton Basel-Stadt - Zweck
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Verordnung über die Organisation der Bekämpfung der Schwarzarbeit im Kanton Basel-Stadt · Zweck
1. Diese Verordnung bezweckt die wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit.