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§ 1 Verordnung über die Organisation der Bekämpfung der Schwarzarbeit im Kanton Basel-Stadt - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Verordnung über die Organisation der Bekämpfung der Schwarzarbeit im Kanton Basel-Stadt · Zweck

1. Diese Verordnung bezweckt die wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Zweck § 2 Verordnung über die Organisation der Bekämpfung der Schwarzarbeit im Kanton Basel-Stadt →

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