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812.210 MiLoV CH-BS

§ 9 Verordnung über den kantonalen Mindestlohn (MiLoV) - Anpassungen des Mindestlohns

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§ 9 MiLoV · Anpassungen des Mindestlohns

1. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit veröffentlicht den im Folgejahr gültigen Mindestlohn jeweils im Oktober des laufenden Jahres auf seiner Homepage.

2. Für den Wert von 100 Punkten gelten folgende Grundlagen

a) beim Landesindex der Konsumentenpreise der Stand von August 2019: 101.2632 Punkte (Dezember 2020 = 100);

b) beim Nominallohnindex der Stand von 2019: 102.5 Punkte (2015 = 100).

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