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812.210 MiLoV CH-BS

§ 2 Verordnung über den kantonalen Mindestlohn (MiLoV) - Persönlicher und territorialer Geltungsbereich

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§ 2 MiLoV · Persönlicher und territorialer Geltungsbereich

1. Der Mindestlohn gilt für Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die gewöhnlich ihre Arbeitsleistung auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt erbringen.

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